Rückkehr und Wiedereinstieg

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Familiengründung - Rückkehr & Wiedereinstieg

Rückkehr und  Wiedereinstieg

Nach dem Ende der Elternzeit haben Beschäftigte ein Recht auf die Wiederaufnahme der Arbeit zu den Bedingungen, die vor der Elternzeit galten.

Je mehr eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter auch während der Elternzeit in Kontakt zum Unternehmen stand, desto weniger kann von einer ‚Rückkehr’ aus der Elternzeit oder einem Wiedereinstieg gesprochen werden. Bestand zum Beispiel die gesamte Elternzeit hindurch eine Teilzeitbeschäftigungsverhältnis, wird eventuell ein bereits seit längerem eingespieltes Arbeits- und Arbeitszeitarrangement fortgesetzt.

Es ändern sich dabei „nur“ die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Teilzeitvereinbarungen werden nach dem Ende der Elternzeit über das Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt. Der wesentliche Unterschied zu den Richtlinien des Gesetzes zum Elterngeld und Elternzeit (BEEG) besteht darin, dass nicht mehr der besondere Kündigungsschutz gilt, sondern die im Arbeitsvertrag genannten Kündigungsfristen.

 

Unterstützung

Nach einer echten familienbedingten Auszeit braucht es eventuell einiger unterstützender und begleitender Maßnahmen, damit die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wieder schnell in den Arbeitsalltag zurückfinden kann. Wie viel hier investiert wird, ist sicher davon abhängig, wie lange die Auszeit gedauert hat und wie intensiv der Kontakt zwischen Unternehmen und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer während dieser Zeit war. Dieser Kontakt kann einerseits das konkrete Gespräch mit der oder dem Beschäftigten sein.

Andererseits ist es hilfreich, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in Auszeit weiterhin Informationen aus dem Unternehmen erhalten, z.B. durch einen Zugang zum firmeneigenen Intranet, Zusendung von Newslettern per Email oder auch die Einladung zu Betriebsfeiern und Mitarbeiterversammlungen.

 

Miteinander sprechen

Wichtig ist auch hier eine frühzeitige Kommunikation über Wünsche und Vorstellungen zur Gestaltung des Wiedereinstiegs. Empfohlen wird ein Gespräch einige Monate vor dem gewünschten Rückkehrzeitpunkt sowie ein wiederholendes Gespräch unmittelbar vor dem Arbeitsbeginn. Inhalt der Gespräche sollten Fragen der zukünftigen Arbeitsorganisation und –wünsche sein.

Möchte die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit zurückkehren? Welche Arbeitszeitmodelle werden im Unternehmen schon praktiziert und könnten Anwendung finden? Ist auch ein Einstieg mit stufenweise wachsender Stundenzahl denkbar? Wann können und sollen Arbeitszeiten liegen? Ziel eines solchen Gespräches sollte sein, eine für beide Seiten – Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Unternehmen – zufriedenstellende und praktizierbare Lösung der zukünftigen Arbeitsorganisation zu finden.

Hilfreich dabei kann sein, sich gegenseitig in die Situation der oder des anderen hineinzuversetzen: Was bedeutet die neue Lebenssituation zwischen Beruf und Familie für die oder den Angestellten? Wie kann es klappen, dass auch mit geänderten Arbeitsarrangements die Arbeitsabläufe gut und reibungslos funktionieren.

Im Rückkehrgespräch sollte auch die Frage der Kinderbetreuung angesprochen werden. Ist diese bereits gesichert und kann das Unternehmen noch unterstützend tätig werden? Anregungen für das Rückkehrgespräch bietet der Gesprächsleitfaden „Rückkehr & Wiedereinstieg“

 

Mentoren als Ansprechpersonen

Mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz ist der Wiedereinstieg eventuell noch nicht vollständig abgeschlossen. Je nachdem, wie lange die Elternzeit gedauert hat, gibt es vielleicht zahlreiche Veränderungen im Unternehmen, die für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter unbekannt sind. Kolleginnen und Kollegen als Mentoren können helfen, sich schnell wieder in die Unternehmensstrukturen und Arbeitsabläufe einzufinden.

 

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Mit zahlreichen Facetten des Themas Wiedereinstieg, vor allem auch nach einer längeren familienbedingten Auszeit, befasst sich die Initiative Perspektive Wiedereinstieg: www.perspektive-wiedereinstieg.de