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Schwangerschaft & Mutterschutz
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Familiengründung - Schwangerschaft + Mutterschutz
Schwangerschaft + Mutterschutz
Mit einer Schwangerschaft beginnt für werdende Mütter ein neuer Lebensabschnitt. Es kann sein, dass dies nicht immer nur Freude auslöst, sondern auch mit Verunsicherungen und Ängsten verbunden ist. „Wie wird sich meine Schwangerschaft auf meine zukünftige Arbeitssituation auswirken?“ ist sicher eine Frage, die sich viele stellen. Für Arbeitgeber wird auf der anderen Seite wichtig, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen und wie der temporäre Ausfall der schwangeren Mitarbeiterin kompensiert und die zukünftige Arbeitsorganisation gestaltet werden kann. Um zu guten und gemeinsamen Lösungen für das Unternehmen und die werdende Mutter zu kommen, ist eine offene Kommunikation von Anfang an elementar.
Mit dem Bekanntwerden einer Schwangerschaft im Unternehmen müssen zahlreiche Dinge geregelt und beachtet werden. Neben der sofortigen Meldung der Schwangerschaft an die zuständigen Aufsichtsbehörden des Arbeitsschutzes sind dies die Überprüfung der Arbeitsbedingungen der werdenden Mutter und gegebenenfalls die Anpassung ihrer Tätigkeitsfelder. Einzelheiten hierzu regelt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). In der Infobox finden Sie ein Formular zur Mitteilung einer Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörden sowie einen Link zu einer Liste der zuständigen Aufsichtsbehörden nach Bundesländern.
Gleichzeitig sollte frühzeitig das Gespräch über Vorstellungen, Wünsche und Rahmenbedingungen für die zukünftige Zusammenarbeit gesucht werden. Wie stellt sich die werdende Mutter ihren zeitweiligen Ausstieg vor? Wie lange möchte sie in Elternzeit gehen? Wann und wie möchte sie nach der Geburt wieder einsteigen? Welche Vertretungslösungen sind für die Zwischenzeit denkbar? Welche Unterstützung kann auch das Unternehmen anbieten?
Der „Fahrplan Schwangerschaft und Mutterschutz“ enthält alle wesentlichen Punkte, die von Arbeitgeberseite bei einer schwangeren Mitarbeiterin beachtet werden müssen. Der "Gesprächsleitfaden" für Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bietet Unterstützung beim gemeinsamen Erarbeiten von Lösungen zur Arbeitsorganisation, Vertretung, Aus- und Wiedereinstieg.
Das Mutterschutzgesetz
Mit dem Bekanntwerden der Schwangerschaft einer Beschäftigten greift das Mutterschutzgesetz. Es gilt für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es soll sie und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt schützen.
Zentral im Mutterschutzgesetz ist das generelle Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach Entbindung sowie das Beschäftigungsverbot sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung. Sind Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung während der Schwangerschaft gefährdet, kann der Arzt oder die Ärztin bereits ein früheres Beschäftigungsverbot aussprechen.
Das Mutterschutzgesetz regelt auch, welche Tätigkeiten für schwangere Frauen nicht mehr zulässig sind. Dazu gehören z.B. schwere körperliche Arbeiten, Akkord- und Fließbandarbeiten oder auch Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.
In den Zeiten der gesetzlichen Mutterschutzfrist erhalten freiwillige und pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen auf Antrag von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld bis zur Höhe von 13 Euro für jeden Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro (monatlicher Nettolohn von 390 Euro), sind Sie als Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Dieser Zuschuss wird Ihnen jedoch von der Krankenkasse durch das U2-Umlageverfahren erstattet
Ausführliche Informationen zum Mutterschutzgesetz finden Sie im Factsheet "Mutterschutzgesetz kurz & knapp" sowie in den verlinkten Broschüren des Bundesfamilienministeriums.