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Pflege & Beruf - Unterstützungsmaßnahmen

Konkrete Maßnahmen: Das Spektrum der Unterstützungsmöglichkeiten

Grundsätzlich gilt: Nicht jede Maßnahme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist auch für jedes Unternehmen geeignet. Welche Angebote sinnvoll sind, hängt vom spezifischen Bedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Möglichkeiten des Unternehmens ab. Jeder Betrieb und vor allem die Beschäftigten haben individuelle Vorstellungen und Bedürfnisse, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeaufgaben geht. Auch kleine und mittlere Unternehmen können schon mit geringem Aufwand Unterstützungsangebote etablieren.

Die folgenden Maßnahmen bilden das Spektrum der Möglichkeiten ab:

 

1. Flexible Arbeitsorganisation

Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes gehören zu den häufigsten Maßnahmen, die zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Unternehmen Anwendung finden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. Freistellung, Jobsharing, Teilzeitarbeit, Gleitzeit oder Telearbeit.

Flexible Arbeitszeiten sind eine große Hilfe für pflegende Angehörige. So kann zum Beispiel die zu pflegende Person morgens noch versorgt oder tagsüber zum Arzt begleitet werden. Entsprechend kann die oder der Beschäftigte seine Arbeit flexibel zu einem anderen Zeitpunkt erledigen. Eine Auszeit für Pflegeaufgaben, z. B. in Form eines Sabbaticals, kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten durch die Führung eines Langzeitkontos gewähren. So können diese sich in akuten Notsituationen um private Belange kümmern, ohne dass Arbeitszeit verloren geht.

Ein flexibler Arbeitsort bzw. die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, kann dann helfen, wenn pflegebedürftige Angehörige zu Hause versorgt werden.

Eine Vielzahl möglicher Arbeitszeitmodelle sowie Informationen zum mobilen Arbeiten von zu Hause finden Sie im Kapitel zu flexiblem Arbeiten.

 

2. Information, Beratung und Vermittlung

Unternehmen können ihren Beschäftigten ein Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebot zur Verfügung stellen. Interne Stellen oder externe Anbieter können dabei z. B. Hilfe bei der häuslichen Pflege vermitteln oder umfassende Informationen zur Pflegesituation bereitstellen. Zu diesen Informationen zählen z.B. Übersichten über...

  • Beratungsstellen, die u. a. zu den Leistungen der Pflegeversicherung oder zu Wohnraumanpassungen beraten können.
  • Einrichtungen wie Tagespflegestellen, Pflegeheime oder ambulante Pflegedienste.
  • Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise.

 

Falls mehrere Beschäftigte mit dem Thema Pflege konfrontiert sind, kann es sehr hilfreich sein, ihnen im Unternehmen einen Raum und Zeiten für gegenseitigen Austausch, z. B. in einem regelmäßigen Gesprächskreis, zur Verfügung zu stellen.

Möglich ist außerdem die Einrichtung einer Freiwilligenbörse im Unternehmen, in der Dienstleistungen, Hilfestellungen oder Begleitung für pflegebedürftige Personen vermittelt werden.

 

3. Bereitstellung von Serviceleistungen

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die konkrete Hilfe bei der Sicherung der Pflege während ihrer Arbeitszeit benötigen, kann die Bereitstellung von betrieblich unterstützten Serviceleistungen sinnvoll sein, um Situationen wie den folgenden zu begegnen:

 

  • Beschäftigte können, z. B. wegen einer Dienstreise, ihre Pflegeaufgaben vorübergehend nicht wahrnehmen.
  • Pflegende Beschäftigte benötigen dringend einen Erholungsurlaub.
  • Ein Pflegebedarfsplan muss erstellt werden (zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung oder zur Optimierung der Betreuung, speziell während der Arbeitszeit).
  • Betreuungsplätze müssen gefunden werden.

 

Private Dienstleister bieten Beratung rund um Pflege, Finanzierung und Unterstützungsmöglichkeiten an und können Heim- und Rehaplätze, Pflegepersonal, Haushaltshilfen oder Essen auf Rädern vermitteln. Unternehmen können diesen Service als externe Dienstleistung einkaufen und so den Beschäftigten die Beratungs- und Vermittlungsleistung kostenlos zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Beratungs- und Vermittlungsservice

 

4. Finanzielle Unterstützung

In einzelnen Fällen kann auch eine finanzielle Unterstützung durch das Unternehmen helfen. Denn die von der Pflegeversicherung bereitgestellten Mittel decken den Unterstützungsbedarf oftmals nicht und nicht alle Betroffenen sind anspruchsberechtigt. Unternehmen können ihren Beschäftigten z. B. ein zinsgünstiges betriebliches Darlehen zur behindertengerechten Wohnraumgestaltung gewähren, den Umzug in eine bedarfsgerechte Wohnung bzw. Wohnumgebung finanzieren oder eine Betreuung durch ambulante Dienste bezuschussen. Der etwaige Zinsvorteil gegenüber einem Bankdarlehen ist dann, nach Abzug eines Abschlages von 4 % des Referenzzinssatzes, als geldwerter Vorteil zu versteuern.

 

5. Pflegesensible Unternehmenskultur

Eine Unternehmenskultur, in der die Aufmerksamkeit für das Thema Pflege und die Bereitschaft zur Unterstützung genauso selbstverständlich sind, wie es die Unterstützung von Beschäftigten mit Kindern vielfach bereits ist, bedeutet eine große Entlastung für pflegende Beschäftigte. Um eine pflegesensible Unternehmenskultur zu etablieren, sollten die Führungskräfte auf die möglichen Situationen von Beschäftigten mit Pflegeaufgaben vorbereitet und über die vorhandenen Maßnahmen und Angebote informiert werden. Ein Bewusstsein für die möglichen Herausforderungen zu fördern und gemeinsam dafür „gerüstet“ zu sein, ist hier das Ziel. Spezielle Trainings und Seminare können zur Sensibilisierung beitragen.