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Kleines Baby sitzt im Auto im Kindersitz und lacht
Eltern & Kind

Kindersicherheit für zu Hause und unterwegs

Babys und Kleinkinder entdecken die Welt mit großem Interesse und einer natürlichen Neugier. Sie greifen nach Gegenständen, erkunden ihre Umgebung und ahmen Erwachsene nach. Dabei fehlt ihnen das Bewusstsein für Gefahren. Besonders im häuslichen Umfeld lauern zahlreiche Risiken, die oft unterschätzt werden. Auch unterwegs, sei es im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß, ist besondere Vorsicht geboten. Sie als Eltern können jedoch durch gezielte Sicherheitsmaßnahmen und die richtige Ausstattung viele Unfälle verhindern.

Sicherheit zu Hause

Laut einer Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. geschehen etwa 60 Prozent der Unfälle von Kindern im häuslichen Umfeld. Viele dieser Unfälle lassen sich jedoch durch geeignete Schutzmaßnahmen vermeiden.

Die eigenen vier Wände sollten deshalb so gestaltet sein, dass mögliche Gefahrenquellen reduziert werden. In folgenden Bereichen besteht ein erhöhtes Unfallrisiko:

Küche

Heiße Herdplatten, scharfe Messer und Putzmittel stellen große Gefahren dar. Kindersicherungen an Schubladen und Schranktüren verhindern den Zugriff auf gefährliche Gegenstände. Ein Herdschutzgitter reduziert das Risiko von Verbrennungen. Zudem sollte ein Kippschutz für Elektrogeräte vorhanden sein.

Badezimmer

Rutschfeste Badematten und eine Abdeckung für den Wasserhahn minimieren das Unfallrisiko. Zudem sollten Reinigungsmittel und Medikamente immer in verschließbaren Schränken aufbewahrt werden. Ein Thermostat am Wasserhahn verhindert Verbrühungen.

Wohnzimmer

Scharfkantige Möbel bergen ein hohes Verletzungsrisiko. Ecken- und Kantenschutz sorgt für zusätzliche Sicherheit. Steckdosensicherungen sind unverzichtbar, um Stromunfälle zu verhindern. Frei stehende Regale sollten Sie an der Wand befestigen, um ein Umkippen zu vermeiden.

Treppen

Treppengitter bieten Schutz vor Stürzen. Zudem ist es ratsam, rutschfeste Bodenbeläge zu verwenden, um das Unfallrisiko weiter zu reduzieren.

Kinderzimmer

Spielzeuge mit verschluckbaren Kleinteilen sollten unbedingt aussortiert werden. Wie eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigte, enthalten einige Spielzeuge gesundheitsschädliche Weichmacher. Eltern sollten daher auf Prüfsiegel wie das GS-Zeichen achten. Die Verbraucherzentrale informiert hierzu ebenfalls, woran sich Spielzeug ohne Schadstoffe erkennen lässt.

Neben diesen Maßnahmen ist unbedingt darauf zu achten, dass Plastikbeutel und giftige Pflanzen außer Reichweite Ihrer Kindern bleiben.

Sicherheit unterwegs



​​​​​​​Bei Ausflügen mit Babys und Kleinkindern sollten Sie besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Je nach Fortbewegungsmittel gelten unterschiedliche Sicherheitsaspekte.

Auto

Kindersitze sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen der aktuellen Norm ECE R129 (i-Size) oder ECE R44/04 entsprechen. 

Rückwärtsgerichtete Sitze bieten in den ersten Lebensjahren den besten Schutz. Zudem ist darauf zu achten, dass die Gurte richtig angelegt sind und der Sitz korrekt montiert ist. Laut einer Studie des ADAC sitzt jedes dritte Kind nicht optimal gesichert im Auto.

Fahrrad

Ein Fahrradkindersitz oder Fahrradanhänger sollte den gültigen Sicherheitsnormen entsprechen. Auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht besteht, sollten Kinder stets einen Helm tragen. Eltern sollten vorausschauend fahren und belebte Straßen vermeiden. Der ADFC empfiehlt spezielle Anhänger mit Fünf-Punkt-Gurtsystemen für zusätzlichen Schutz.

Kinderwagen

Ein stabiler und gut gesicherter Kinderwagen ist unerlässlich. Modelle mit fester Feststellbremse und einem stabilen Fünf-Punkt-Gurtsystem bieten optimalen Schutz. Beim Schieben sollte der Gurt stets geschlossen bleiben. Eine Sonnenschirm-Befestigung mit UV-Schutz sorgt zusätzlich für Sicherheit.

Zu Fuß

Beim Spazierengehen ist es wichtig, dass Kinder an der Hand geführt werden, insbesondere in der Nähe von Straßen. Reflektierende Kleidung sorgt für bessere Sichtbarkeit, besonders in der Dämmerung.

Wichtige Produkte zur Kindersicherheit

Ob nun Kinderwagen, Babyschale oder weiteres Zubehör – es gibt viele Produkte, die den Schutz von Babys und Kleinkindern erhöhen. 

Zu den wichtigsten gehören:

  • Kindersitze: Die gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder einem Alter von 12 Jahren in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden müssen. Modelle mit ISOFIX-Befestigung bieten höhere Stabilität.
  • Kinderwagen: Geprüfte Modelle nach der Norm EN 1888 garantieren hohe Sicherheitsstandards. Wichtig sind eine stabile Bauweise, ein sicheres Gurtsystem und eine Feststellbremse.
  • Treppenschutzgitter: Diese verhindern Stürze und sollten fest verankert sein. Es gibt Modelle mit Schraub- oder Klemmmechanismus, die sich individuell anpassen lassen.
  • Steckdosensicherungen: Sie verhindern, dass Kinder mit Strom in Kontakt kommen, und sollten in jedem Haushalt mit Kleinkindern vorhanden sein.
  • Schutzgitter für Herd und Fenster: Diese reduzieren das Risiko von Verbrennungen und Stürzen aus größeren Höhen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt zudem, Kinder frühzeitig an Sicherheitsregeln heranzuführen, um Gefahrenbewusstsein zu schaffen. Ein kindersicheres Umfeld und aufmerksame Betreuung sind die besten Maßnahmen, um Unfälle zu verhindern.

Der Artikel wurde geschrieben von Redaktion Baby Walz.

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null Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Ehegatten Notvertretungsrecht
Alter & Pflege

Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Wenn ein Mensch wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit zu treffen, brachte das bisher oft eine böse Überraschung für die Ehe- oder Lebenspartner:innen mit sich.

Anders, als sie oft dachten, waren Lebenspartner:innen nicht automatisch berechtigt, für ihre Partnerin oder ihren Partner zu entscheiden. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht verschafft Ehe- und Lebenspartnern die Möglichkeit, in medizinischen Notsituationen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen. 

In diesem Artikel erfahren Sie

  • Ab wann das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt und welche Möglichkeiten es bietet.
  • In welchen Bereichen Ehegatten künftig in Notfällen Entscheidungen treffen können.
  • Welche Grenzen das Ehegatten-Notvertretungsrecht hat.
  • Warum eine individuelle Vorsorge weiterhin wichtig ist.

Ab wann gilt das Ehegatten-Notvertretungsrecht und was beinhaltet es?

Das „Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten“ tritt zum Januar 2023 in Kraft.

Nach dieser Regelung können sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge Ihres nicht entscheidungsfähigen Partners übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal sechs Monate. 

Sollte sich der Zustand danach nicht gebessert haben, kann angeordnet vom Vormundschaftsgericht eine gesetzlicher Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Infrage kommen dafür meist Angehörige, ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuungspersonen.

In welchen Bereichen können Ehepartner:innen künftig entscheiden?

Sie können Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen treffen sowie vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Behandlungs- und Pflegeverträge abschließen). 

Welche Grenzen hat das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle.

So sind Ehegatten erst dann handlungsberechtigt, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat. Zudem gilt das Notvertretungsrecht nur in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge – nicht jedoch für Wohnangelegenheiten oder die Vermögenssorge.

Gilt das Notvertretungsrecht zwingend?

Nein, es gilt nicht, wenn es dem Willen des Erkrankten entgegensteht. Wenn dieser zuvor in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person ermächtigt oder einen anderen Willen geäußert hat, gilt es nicht.

Ebenfalls gilt es nicht bei Ehepartner:innen, die in Trennung leben. 

Was empfiehlt sich für eine umfassende Vorsorge? 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht kann in Akutsituationen eine große Erleichterung sein. Allerdings ersetzt es nicht die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Diese sind zum einen nicht zeitlich begrenzt, zum anderen bieten sie wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum, weil damit sehr individuelle Regelungen für die verschiedensten Bereiche möglich sind. 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht im Überblick: 5 Eckpunkte 

  • Das Notvertretungsrecht tritt zum Januar 2023 in Kraft.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:innen können sich gegenseitig bei der Gesundheitssorge vertreten.
  • Das Vertretungsrecht gilt nur für maximal 6 Monate. 
  • Ein Arzt muss die Geschäftsunfähigkeit des Partners bestätigt haben.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden weiterhin für eine umfassende Vorsorge empfohlen.
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