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Das ist neu bei Mindestlohn, Minijob und Midijob

Interessant für Arbeitgeber und Beschäftigte im Privathaushalt: Zum 1. Oktober 2022 ändern sich die Regelungen zum Mini- und Midijob. 

Das ändert sich beim Minijob

Die neue Höchstverdienstgrenze liegt bei 520 Euro pro Monat bzw. 6240 Euro pro Jahr. Zweimal pro Jahr ist ein maximaler monatlicher Verdienst von 1040 Euro möglich, wenn das erhöhte Entgelt „gelegentlich“ oder „unvorhersehbar“ ist. Damit steigt die jährliche Verdienstgrenze auf 7.280 Euro. 

Die maximale Arbeitszeit in einem Minijob liegt mit einem Mindestlohn von 12 Euro bei 43,33 Stunden pro Monat, also 10 Stunden pro Woche. 
Neu: Mit den zukünftigen Erhöhungen des Mindestlohnes soll auch die Höchstverdienstgrenze steigen

Mehr Infos zum 520 Euro Minijob

Weiterführende Informationen zur Verdienstgrenze 

Was ist ein Minijob?

Wer monatlich durchschnittlich bis zu 520 Euro verdient, oder nur für kurze Zeit beschäftigt ist, gilt als Minijobberin oder Minijobber.

Das ändert sich beim Midijob

Die Verdienstgrenze bei einem Midijob liegt ab dem 1. Oktober 2022 bei 1.600 Euro. Geändert hat sich die Aufschlüsselung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Kurz gefasst müssen Arbeitgeber:innen mehr als vorher beitragen, Arbeitnehmer:innen dagegen weniger. 
Weitere Infos zum Midijob finden Sie bei der Minijob-Zentrale 

Was ist ein Midijob?

Um einen Midijob handelt es sich, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht nur kurzfristig beschäftigt ist und der Verdienst durchschnittlich zwischen 520 und 1.600 Euro pro Monat liegt.

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