Die Einkommensgrenze wurde gesenkt und neue Gestaltungsmöglichkeiten des parallelen Elterngeldbezugs wurden beschlossen.
Die Elterngeldreform 2024 kommt mit zwei Neuerungen: Ab April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der Eltern Anspruch auf Elterngeld haben. Des Weiteren gibt es eine Neugestaltung für den parallelen Bezug des Basiselterngeldes. Die neuen Regelungen gelten für Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2024 geboren werden.
Mit der Elterngeldreform 2024 tritt eine neue Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld in Kraft.
Die Einkommensgrenze liegt für Paare und Alleinerziehende:
Für Geburten ab dem 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024 gilt weiterhin die Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.
Wird die Einkommensgrenze überschritten, haben Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
Die Neuregelung im Rahmen der Elterngeldreform 2024 betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld und gilt nur für Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2024 geboren werden.
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.
Bezieht einer der Elternteile ElterngeldPlus, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.
Ausnahmen dieser Neuregelung gibt es darüber hinaus für Eltern mit Frühchen, Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen als auch für Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten. Sie können wie bisher nach Bedarf, auch für mehr als einen Monat parallel Basiselterngeld beziehen.
Weiterführende Informationen & Quellen:
BMFSFJ: Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024 (Stand: 28.03.2024)