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So geht’s: Den digitalen Nachlass regeln

Facebook, Instagram, Cloud-Speicher und Online-Angebote wie Spotify oder Netflix: Die meisten von uns haben online einige Spuren hinterlassen, aber die wenigsten haben Vorkehrungen für den Fall ihres Todes getroffen. Es empfiehlt sich, auch den digitalen Nachlass zu regeln. 

Nicht wenige Menschen, die etwas zu vererben haben, überlegen sich, wer ein besonders schönes Möbelstück oder gar ihr Haus erben soll. Dabei wird oft vergessen, dass wir im 21. Jahrhundert auch einen digitalen Nachlass haben – in Form von digitalen Fotos und Texten, gespeichert oder in sozialen Netzwerken.

Überlegen Sie doch mal selbst: Wer von Ihren Verwandten oder Freunden kennt Ihre Passwörter? Wem haben Sie anvertraut, wie nach Ihrem Tod mit Ihren Daten umgegangen werden soll? Welche wertvollen Fotos von der Familie oder wichtige Dokumente befinden sich auf Ihrem Rechner?

Nach einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom haben nur 13 Prozent der Internetnutzer ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt. 18 Prozent haben sich zumindest teilweise darum gekümmert. Und 65 Prozent haben überhaupt nicht vorgesorgt. 

Verträge gehen automatisch auf Erben über

Seit einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2018 gehen Verträge mit Kommunikationsprovidern oder sozialen Netzwerken automatisch auf die Erben über, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese dürfen die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen. Das Problem: Oft wissen sie nicht, welche Konten es gibt und was damit geschehen soll. Laut Bitkom-Umfrage möchte jeder dritte Internetnutzer (36 Prozent), dass seine Profile in sozialen Netzwerken nach dem Tod bestehen bleiben. 

Social Media: Nachlasskontakt und Gedenkzustand 

Wie die Anbieter mit Todesfällen bzw. Erben umgehen ist unterschiedlich. Es empfiehlt sich für Hinterbliebene, die Betreiber über den Todesfall zu informieren. Nutzer von Facebook können zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt bestimmen, der das Profibild des Verstorbenen ändern oder auf Freundschaftsanfragen reagieren kann. Facebook-Profile können auf Antrag von Angehörigen in einen sogenannten Gedenkzustand versetzt werden – die Inhalte bleiben bestehen, und Freunde oder Angehörige können Erinnerungen teilen. 

Den digitalen Nachlass regeln: 5 Tipps von unserem Experten Jürgen Griesbeck

  • Sprechen Sie frühzeitig mit Personen Ihres Vertrauens über das Thema. Sollen sie nur im Todesfall aktiv werden, oder können sie auch unterstützen, wenn Sie zeitweilig ausfallen (z. B. bei einer vorübergehenden Bewusstlosigkeit, bei Schlaganfall)?
  • Überlegen Sie, ob Sie Ihren digitalen Nachlass auch im Rahmen Ihrer Vorsorgevollmacht thematisieren und eine Vertretung darüber autorisieren und mit den notwendigen Informationen ausstatten.
  • Machen Sie eine Bestandsaufnahme: Erfassen Sie in einer Liste, welche digitalen Konten existieren. So ist im Todesfall klar, was gekündigt werden muss. Sinnvoll ist es, der Vertrauensperson die gesammelten Zugangsdaten zu übergeben.
  • Besprechen Sie, ob die Erben die gespeicherten Daten aus Social-Media-Accounts lesen dürfen. Falls nicht, gilt es Vorkehrungen zu treffen.
  • Bei manchen Internetdienstleistern oder Plattformen kann ein Bevollmächtigter angegeben werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit. 

"Die notwendigen Vorkehrungen ersparen im Falle eines Falles Stress (Passwörter suchen, Zugänge rekonstruieren). Diese Zeit brauchen Hinterbliebene im Todesfall für andere Dinge: um die Bestattung vorzubereiten, in Ruhe zu trauern und einander beizustehen."

Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare

 

 

 

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